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Aktuelle Werte und Zahlen

Hier finden Sie die Wichtigtsten Wert die für die Lohnverrechnung und die Buchhaltung von Bedeutung sind.


Alle Werte dieser Seite sind gültig für das Jahr 2016.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind rot markiert.

 


Geringfügigkeitsgrenze: € 415,72

Höchstbeitragsgrundlage: 

      • täglich € 162,00 bzw.
      • monatlich € 4.860,00.
      • Sonderzahlungen im Kalenderjahr bis zu  9.720,00

Fallweise Beschäftigte: Sind bis € 31,92 pro Tag geringfügig.

Trinkgeldpauschalen (Steiermark):

      • Friseure: € 70,00; Lehrlinge € 22,00
      • Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure: € 56,68; Lehrlinge € 17,44
      • Gastgewerbe: € 43,60; Lehrlinge sind ausgenommen

 

Diäten: Steuerfrei bis € 26,40 täglich

Nächtigungskosten: € 15,00 täglich ohne Rechnungsnachweis, ansonst lt. Rechnung;

Halber Sachbezug PKW: bis 500 km/Monat und ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; 
         0,75 % vom Anschaffungswert jedoch höchstens € 360,-
         
bzw. 1% vom Anschaffungswert jedoch höchstens € 480,- bei erhöhtem CO² Wert über 130g/km

Voller Sachbezug PKW: Kilometer sind unbegrenzt;
         1,5 % vom Anschaffungswert des Fahrzeugs als Sachbezug, jedoch höchstens € 720,- 
         bzw. 2% vom Anschaffungswert jedoch höchstens € 960,- bei erhöhtem CO² Wert über 130g/km

Kilometergeld: € 0,42 (bis zu 30.000 km) nur im Zusammenspiel mit einem gültigen Fahrtenbuch!

 
Betrieblicher Vorsorgebeitrag: 1,53 %
 
Kommunalsteuer: 3%
 
Dienstgeberzugschlag: 4,5%
 
Dienstgeberzuschlag zum Dienstgeberbeitrag:

 
Oberösterreich:

0,36%

Vorarlberg:

0,39%

Steiermark:

 0,39%

Kärnten:

 0,41%

Niederösterreich, Wien:

 0,40%

Salzburg:

 0,42%

Tirol:

  0,43%

Burgenland: 

 0,44%

 
E-Card Gebühr: 11,10
 
Auflösungsabgaben: € 121,00
 

 
 
Buchhaltung:
 
 
Einkommensteuersatz

bis € 11.000,-- 0,00 %
€ 11.000 - 18.000 -> 25,00 % Formel: (Einkommen-11.000) x 5.110/14000
€ 18.000 - 31.000 -> 35,00 % Formel: (Einkommen-11.000) x 5.110/14000
 
€ 31.000 - 60.000 -> 42,00 % Formel: (Einkommen-25.000) x (15.125/35.000) + 5.110
€ 60.000 - 90.000 -> 48,00 % Formel: (Einkommen-11.000) x 5.110/14000
€ 90.000 - 1.000.000 -> 50,00 % Formel: (Einkommen-11.000) x 5.110/14000
über € 1.000.000  -> 55 % Formel: (Einkommen-60.000) x 0,5 + 20.235
 
 
Geringwertige Wirtschaftsgüger: bis € 400,00 netto
  • Gelesen: 3720

Tel.: +43 3614 2293

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