Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht idF StRefG 2015/16 nach Plenum des Nationalrates

 

Im Plenum des Nationalrates am 07.07.2015 wurde mit einem Abänderungsantrag ua eine Änderung in § 131b BAO hinsichtlilch der Registrierkassenpflicht beschlossen.

Ab 01.01.2016 ist für Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und davon Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro die Einzelaufzeichnungen der Barumsätze mittels elektronischer Registrierkasse durchzuführen haben.

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